Artikel 138 des Strafgesetzbuches . Verletzung der Vertraulichkeit von Korrespondenz, Telefongesprächen, Post-, Telegrafie- oder anderen Nachrichten
1. Verletzung der Geheimhaltung von Korrespondenz, Telefongesprächen, Post, Telegraphen oder anderen Nachrichten von Bürgern -
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu achtzigtausend Rubel oder in Höhe des Gehalts oder sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten oder mit Zwangsarbeit für einen Zeitraum von einhundertzwanzig bis einhundertachtzig Stunden oder mit Korrekturarbeit für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr bestraft.
2. Dieselbe Handlung, die von einer Person begangen wurde, die ihre offizielle Position oder spezielle technische Mittel für den stillschweigenden Erhalt von Informationen verwendet, -
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von einhunderttausend bis dreihunderttausend Rubel oder in Höhe des Gehalts oder des sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von einem Jahr bis zwei Jahren oder mit dem Entzug des Rechts bestraft, bestimmte Positionen zu besetzen oder bestimmte Tätigkeiten für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren auszuüben, oder mit Pflichtarbeit für eine Haftstrafe von einhundertachtzig bis zweihundertvierzig Stunden, entweder durch Festnahme für eine Haftstrafe von zwei bis vier Monaten oder durch Freiheitsstrafe von einem Jahr bis vier Jahren.
3. Illegale Herstellung, Vermarktung oder Anschaffung spezieller technischer Geräte zur geheimen Informationsbeschaffung , -
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zweihunderttausend Rubel oder in Höhe des Gehalts oder sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu achtzehn Monaten oder mit einer Freiheitsbeschränkung von bis zu drei Jahren oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren unter Entzug des Rechts bestraft, bestimmte Posten zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben für bis zu drei Jahre.