Vielleicht reicht das?
Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, bei dem die versicherte Person bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Arbeitsvertrag und in anderen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen sowohl im Hoheitsgebiet des Versicherten als auch außerhalb oder auf Reisen zum Arbeitsplatz oder auf andere Weise gesundheitlich verletzt wurde Rückkehr vom vom Versicherten zur Verfügung gestellten Arbeitsort im Transportwesen, was die Notwendigkeit zur Übertragung des Versicherten auf einen anderen Arbeitsplatz, den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust seiner beruflichen Arbeitsfähigkeit oder seinen Tod zur Folge hatte.
Diese Definition stammt aus dem Bundesgesetz vom 24. Juli 1998 Nr. 125-ФЗ „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“.
Eine detailliertere Definition findet sich im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 227).
Unfall - ein Ereignis, aufgrund dessen die Opfer Folgendes erhielten:
- Körperverletzung (Verletzung), auch durch eine andere Person verursacht;
- Hitzschlag;
- brennen;
- Erfrierungen;
- Ertrinken;
- Stromschlag, Blitzschlag, Strahlung;
- Bisse und andere Verletzungen durch Tiere und Insekten;
- Schäden durch Explosionen, Unfälle, Zerstörung von Gebäuden, Bauwerken und Strukturen, Naturkatastrophen und anderen Notfällen;
- andere Gesundheitsschäden, die durch äußere Faktoren verursacht wurden und die Übertragung von Opfern an einen anderen Arbeitsplatz, eine vorübergehende oder dauerhafte Behinderung oder den Tod von Opfern erforderlich machten.
Diese Ereignisse müssen, um als Arbeitsunfall angesehen zu werden, während der Ausführung von Arbeitspflichten durch die verletzte Person oder der Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Arbeitgebers (seines Vertreters) sowie bei der Durchführung anderer rechtmäßiger Handlungen auftreten, die sich aus Arbeitsbeziehungen mit dem Arbeitgeber ergeben oder in denen sie begangen wurden seine Interessen:
- während der Arbeitszeit auf dem Gebiet des Arbeitgebers oder an einem anderen Arbeitsort, einschließlich während festgelegter Pausen, sowie während der Zeit, die erforderlich ist, um die Produktionswerkzeuge und -kleidung in Ordnung zu bringen, und Durchführung anderer Maßnahmen, die in den internen Arbeitsvorschriften vorgesehen sind, bevor und nach Beendigung der Arbeit oder bei Arbeiten außerhalb der für den Arbeitnehmer festgelegten Arbeitszeiten an Wochenenden und arbeitsfreien Feiertagen;
- bei Reisen zum Arbeitsplatz oder von der Arbeit mit einem vom Arbeitgeber (seinem Vertreter) zur Verfügung gestellten Fahrzeug oder mit einem persönlichen Fahrzeug, wenn ein persönliches Fahrzeug auf Anordnung des Arbeitgebers (seines Vertreters) oder im Einvernehmen der Vertragsparteien für Produktionszwecke (offiziell) verwendet wird der Vertrag;
- wenn Sie auf Dienstreisen mit öffentlichen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ort der Geschäftsreise und zurück und auf Anordnung des Arbeitgebers (seines Vertreters) zum Arbeitsplatz (Auftrag) und zurück, auch zu Fuß, folgen;
- wenn Sie einem Fahrzeug als Schichtführer während des Schichtwechsels folgen (ein Schichtfahrer in einem Fahrzeug, ein Leiter oder Mechaniker des Kühlabschnitts in einem Zug, ein Mitglied der Postwagenbesatzung und andere);
- wenn Sie während des Schichtwechsels abwechselnd arbeiten sowie wenn Sie in der Freizeit von Schicht- und Schiffsarbeit auf einem Schiff (Luft, Meer, Fluss) bleiben;
- bei der Durchführung anderer rechtmäßiger Maßnahmen aufgrund von Arbeitsbeziehungen mit dem Arbeitgeber oder in seinem Interesse begangen, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung einer Katastrophe, eines Unfalls oder eines Unfalls.
Die bis zum 1. Januar 2007 geltende gesetzliche Regelung (die Verordnung über das Verfahren zur Erbringung staatlicher Sozialversicherungsleistungen, verabschiedet durch Dekret des Präsidiums des Allgewerkschaftlichen Zentralrats der Gewerkschaften vom 12.11.84 Nr. 13-6) enthielt ein Konzept wie „Arbeitsunfall“, mit dem auf dem Weg zur Arbeit oder Arbeit tatsächlich identifiziert wird von der Arbeit (auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln) im Falle eines Arbeitsunfalls. Insbesondere wurde angenommen, dass eine vorübergehende Behinderung infolge eines Arbeitsunfalls eingetreten ist, wenn ein Unfall bei der Erfüllung staatlicher oder öffentlicher Aufgaben usw. aufgetreten ist. Gegenwärtig ist das Spektrum der Situationen, die unter die Definition des Begriffs „Arbeitsunfall“ fallen, im Bundesgesetz Nr. 24 vom Juli 1998 klar umrissen 125-ФЗ „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ und die Bereitstellung einer vorübergehenden Behinderung für einen Arbeitnehmer in allen anderen Fällen ist im Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 Nr. 255-ФЗ „Über die Bereitstellung vorübergehender Invaliditätsleistungen gemäß Schwangerschaft und Geburt von Bürgern, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen “und andere behördliche Vorschriften.
Berufskrankheit ist eine chronische oder akute Krankheit einer versicherten Person, die sich aus der Exposition gegenüber einem schädlichen (schädlichen) Produktionsfaktor (Produktionsfaktor) und einem vorübergehenden oder dauerhaften Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit ergibt.
Unter akuter Berufskrankheit (Vergiftung) wird eine Krankheit verstanden, die in der Regel das Ergebnis einer einmaligen (nicht mehr als einem Arbeitstag, einer Schicht) Exposition eines Arbeitnehmers gegenüber einem schädlichen Produktionsfaktor (Faktoren) ist, die zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit führt.
Unter chronischer Berufskrankheit (Vergiftung) wird eine Krankheit verstanden, die sich aus einer längeren Exposition eines Mitarbeiters gegenüber einem schädlichen Produktionsfaktor (Faktoren) ergibt und zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit führt. (1)
So verbinden das Bundesgesetz vom 24. Juli 1998 Nr. 125-ФЗ „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ und das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Dezember 2000 Nr. 967 eine Berufskrankheit mit dem Versicherten als versichertes Ereignis. Dies beinhaltet das Eintreten der Verpflichtung des Versicherers zur Bereitstellung von Versicherungsschutz mit zwei Arten von Krankheiten: 1) plötzliches und akutes Auftreten; 2) manifestiert sich periodisch nach einer bestimmten Wehenperiode in Form einer chronischen Pathologie, die sich in Abhängigkeit von der Dauer und dem Maß der Exposition des Organismus gegenüber einem schädlichen pathogenen Faktor langsam bildet.
Das Auftreten sowohl akuter als auch chronischer Berufskrankheiten ist nur unter Arbeitsbedingungen möglich, die durch das Vorhandensein schädlicher Produktionsfaktoren am Arbeitsplatz gekennzeichnet sind, die die Hygienestandards überschreiten und die Gesundheit des Arbeitnehmers (Versicherten) beeinträchtigen können. (2)
Eine Erläuterung des Konzepts des „schädlichen Produktionsfaktors“ findet sich im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 209) - dies ist: ein Produktionsfaktor, dessen Auswirkungen auf einen Arbeitnehmer zu seiner Krankheit führen können.
Nicht alle schädlichen Produktionsfaktoren können Berufskrankheiten verursachen, sondern nur diejenigen, die durch einen bestimmten Gehalt an Schadstoffen am Arbeitsplatz, die Intensität und Dauer der Exposition gegenüber Arbeitnehmern unter Produktionsbedingungen gekennzeichnet sind.
Die Erklärung der Informationen über schädliche Produktionsfaktoren und die Möglichkeit, Berufskrankheiten bei einmaliger oder längerer Exposition zu verursachen, sollte mit den Bestimmungen der Richtlinien für die hygienische Bewertung des Arbeitsumfelds und der Arbeitsprozessfaktoren R 2.2.2006-05 übereinstimmen, die am 29. Juli 2005 von Rospotrebnadzor genehmigt wurden.
Die Tatsache einer Behinderung aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit wird von einer medizinischen Organisation gemäß dem Verfahren zur Ausstellung von Behinderungsbescheinigungen festgestellt und bestätigt, das vom Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 1. August 2007 Nr. 514 genehmigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen Vladimir