"Anhang N 8
auf den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation
vom 14. August 1992 N 587
Regeln, um privaten Sicherheitsorganisationen das Recht zu geben, die Strafverfolgung bei der Strafverfolgung zu unterstützen und privaten Ermittlern das Recht zu geben, Werbung zu machen Strafverfolgungsbehörden bei der Verhütung und Aufdeckung von Straftaten, der Verhütung und Bekämpfung von Verwaltungsdelikten
1. Diese Regeln, die auf der Grundlage des vierten Teils von Artikel 3 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über Privatdetektiv- und Sicherheitsaktivitäten in der Russischen Föderation" entwickelt wurden, legen das Verfahren für die Gewährung des Rechts zur Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden fest:
b) private Ermittler - bei der Verhütung und Offenlegung von Straftaten, der Verhütung und Bekämpfung von Verwaltungsdelikten auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Verhütung und Offenlegung von Straftaten, der Verhütung und Unterdrückung von Verwaltungsdelikten, die mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde (ihrer strukturellen Einheit) geschlossen wurde (im Folgenden: Vereinbarung zur Verhütung und Offenlegung von Straftaten) ) 2. Das Innenministerium der Russischen Föderation legt Standardformen der Strafverfolgungsvereinbarung und der Vereinbarung zur Verhütung und Offenlegung von Straftaten fest.
6. Um eine Vereinbarung über die Verhütung und Offenlegung von Straftaten zu schließen, sendet ein Privatdetektiv eine entsprechende schriftliche Beschwerde an die Strafverfolgungsbehörde mit der Anwendung von Dokumenten und Materialien, die die Aktivitäten des Privatdetektivs charakterisieren, sowie einer Liste von Aufgaben, die er übernehmen möchte. Eine solche Beschwerde wird in der Zeit und Weise geprüft, die für die Prüfung der Beschwerden der Bürger festgelegt wurde. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung trifft die Strafverfolgungsbehörde eine Entscheidung über die Zweckmäßigkeit (Unangemessenheit) des Abschlusses einer Vereinbarung über die Verhütung und Offenlegung von Straftaten, die dem privaten Ermittler mitgeteilt wird.
7. Die Vereinbarung über die Verhütung und Offenlegung von Straftaten kann die Erfüllung der folgenden Pflichten vorsehen:
a) Unterstützung von Privatdetektiven bei der Suche nach Personen, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben oder aus anderen Gründen auf die Fahndungsliste gesetzt wurden;
b) Information der Strafverfolgungsbehörden von Privatdetektiven über die ihnen bekannten Tatsachen über bevorstehende, begangene und begangene Verbrechen und Verwaltungsdelikte.
8. Falls erforderlich, sieht die Vereinbarung über die Verhütung und Offenlegung von Straftaten ein Verfahren vor, mit dem Strafverfolgungsbehörden privaten Ermittlern Informationen über Vorfälle und die kriminelle Situation in dem betreffenden Bereich zur Verfügung stellen können, mit Ausnahme von Informationen, die ein staatliches und anderes gesetzlich geschütztes Geheimnis darstellen .
Sehr interessant ... So schnell werden sie den Mechanismus ausarbeiten ...?
Dmitry, danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!