Anträge können grundsätzlich an alle Behörden gerichtet werden (gemäß dem Gesetz über private Sicherheit und Detektivtätigkeiten - eine Methode zur Informationsbeschaffung - Nachforschungen anstellen). Dieses Gesetz sieht jedoch keine Verpflichtung zur Ausführung vor. Das Gesetz über Anwaltschaft sieht im Gegensatz zu unserem Gesetz über PSD verbindlich vor Ausführung der Anfrage, aber wie Kollegen richtig sagten, antworten diese Anfragen auch nicht und beziehen sich auf die Vertraulichkeit von Informationen. Wir selbst im Bundesmigrationsdienst beantworten nicht einmal die Anfragen des Anwalts nach Registrierungsinformationen. Immobilieninformationen in der Registrierungskammer können auf einer gemeinsamen Basis abgerufen werden, aber nicht nur das Immobilienregister einer bestimmten betroffenen Person, sondern auch Informationen zu einem bestimmten Immobilienobjekt. Und nach anderen Daten (Mobilfunkunternehmen) , STSI) das Gesetz sieht eine solche Möglichkeit überhaupt nicht vor. Wir als Privatdetektive haben also überhaupt keine Rechte ...