Babai1972 schrieb:
Arbeit an Kohle. Der Fall muss als Zeuge eingestuft werden, die Oper konnte nicht sprechen, ich habe gesprochen, aber er hat Angst, die Untersuchung will nicht oder hat auch Angst, ihn zu verbergen, weil in Bezug auf den Angestellten des Staatsanwalts im Zusammenhang mit dieser FRAGE: Habe ich das Recht, ihn nicht anhand seiner tatsächlichen Daten zu befragen, sondern nur unter einem Pseudonym, wenn ja, mit welchem normativen Akt sollte ich die Tätigkeit regeln ...? wenn - NEIN, dann ist alles klar ... Es gab eine solche Praxis mit Ihnen oder Ihren Kollegen
dankbar im voraus, bitte zögern Sie nicht die Antwort, es ist schon an ...
Mit freundlichen Grüßen BH Eugene
Hallo Eugene !!
Entschuldigung, es fällt mir ein wenig schwer, den Kontext Ihres Beitrags zu erkennen ...
Wenn also etwas nicht richtig verstanden wird, korrigieren Sie mich!
1. Es gibt einen Zeugen, den Sie gefunden haben ...
2. Der Zeuge hat Angst, zum Ermittler und weiter zum Gericht zu gehen ...
3. Sie möchten, dass der Zeuge unter falschen Lippen befragt wird. Daten
und vor Gericht in geschlossener Sitzung ausgesagt ...
Absatz 1. Keine Antwort erforderlich ...
p.p. 2.3. Der Ermittler ist nicht in der Lage
zur Legende Zeuge - er hat
Es gibt einfach keine Rechtsgrundlage ... Opera hat das Recht auf Legende
Betriebsentwicklungsphase - Sie haben eine Situation in der Untersuchungsphase von UD.
Jene. - Ihr Zeuge kann nicht unter einem Pseudonym verhört und geschlossen werden
Es wird keine Gerichtsverhandlung geben !!
Kollegen haben Ihnen geraten, sich korrekt zu bewerben (zumindest konsultieren)
an die Ausschussmitglieder !!
Ich würde Ihnen auch raten, die Presse anzuschließen, ABER es muss getan werden
sehr gepflegt !!!! Mein Rat ist, sehr rutschig und dünn zu walzen
Eis !!!!! Ohne ausreichende Erfahrung mit der Presse ist das Spielen dieser "Spiele" nicht
sicher!
Sieh aus, als wäre es das ...
Mit freundlichen Grüßen