Artikel 8. Rechtsanwalt
Ein Anwalt kann einen Assistenten oder mehrere Assistenten haben
Personen mit höherer juristischer Ausbildung. Arbeitsbedingungen werden festgelegt
ein Vertrag zwischen einem Anwalt (Anwaltskammer) und einem Assistenten
ein Anwalt in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht.
Ein Rechtsanwalt kann in solchen Fällen Aufträge ausführen
sind in den Verfahren eines Anwalts, außer denen von
Verfahrensbefugnisse des letzteren.
Die teilweise genannten Personen dürfen keine Assistenten eines Anwalts sein
der zweite Artikel 2 dieses Gesetzes.
Artikel 2. Anwalt
Ein Anwalt kann eine Person sein, die eine höhere juristische Ausbildung hat.
bestätigt durch ein Diplom der Ukraine oder in Übereinstimmung mit internationalen
Abkommen der Ukraine mit einem Diplom eines anderen Landes, Berufserfahrung auf dem Gebiet
Rechte für mindestens zwei Jahre, spricht die Landessprache, betrug
Qualifikationsprüfungen, erhielt eine Bescheinigung über das Recht auf
Rechtsanwalt und legte den Eid des Anwalts ab
Von der Ukraine. {Teil 2 von Artikel 2 in der durch das Gesetz Nr. 355-V geänderten Fassung
(355-16) vom 16.11.2006}
Ein Anwalt kann nicht in einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einem Notar arbeiten.
Strafverfolgungsbehörden, Sicherheitsdienste, öffentliche Verwaltung.
Eine Person mit Vorstrafen kann kein Anwalt sein. {Zweiter Teil
Artikel 2 in der gemäß Gesetz Nr. 614-VI geänderten Fassung
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