Früher gab es eine gängige Praxis, als das Plenum des Obersten Gerichtshofs der UdSSR (RSFSR) aufgrund des Fehlens eines "direkten Hinweis auf etwas" im Gesetz regelmäßig Erklärungen zu bestimmten Nuancen der Justizpraxis veröffentlichte , auf die sich die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Strafverfolgungsaktivitäten verlassen haben ...
Und entsprechend dokumentierte Meinungen (Schlussfolgerungen, Materialien usw.) von Detektiven können als Zeugenaussagen von Spezialisten im Prozess der vorläufigen und gerichtlichen Untersuchung verwendet werden ...