Igor, alles ist sehr einfach. Die Handlungen der Teilnehmer des Bialowieza-Abkommens fielen nicht unter das Strafgesetzbuch, da das Strafgesetzbuch der UdSSR dies nicht tat. Jede Republik hatte ihr eigenes Strafrecht und unratifizierte Normen internationaler Abkommen.
Und vor dem Internationalen Tribunal hat niemand dieses Verfahren eingeleitet, um dieses Verbrechen im Rahmen des Völkerrechts zu prüfen, im Gegensatz zu Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, Serbien, Irak usw. Hier ist die ganze Antwort. Wenn Sie sich die Initiatoren der Prozesse ansehen, werden Sie feststellen, dass es sich immer um die Vereinigten Staaten handelte. Überlegen Sie nun, wer im Namen unserer Staaten dieses Verfahren einleiten könnte und warum es nicht eingeleitet wurde ... ???
Suchen Sie nach der Antwort in der Verordnung über das Internationale Tribunal. Sie werden nicht finden, ich werde später sagen, ich werde rechtlich kompetente Benutzer anschauen.