"8) die vertragliche Suche nach der Person, die der Schuldner gemäß dem Vollstreckungsbescheid, seinem Eigentum ist, sowie die Suche nach dem Kind im Vollstreckungsbescheid, die die Verpflichtung zur Entfernung des Kindes enthält, auf vertraglicher Basis mit dem Einziehungsberechtigten."
Alles wird auf die Schultern des Exaktors fallen, d.h. wieder nach Vereinbarung, mit dem gleichen Detektiv! Der Gerichtsvollzieher wird die Antwort haben:
"Wenn Sie möchten, dass andere schauen, gehen Sie zum Detektiv." "Und wir suchen alle, aber bisher funktioniert es nicht."