Ist es möglich, Informationen eines Privatdetektivs an ein Strafverfahren anzuhängen?
Триггер schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit, Informationen zu erhalten, damit diese an die Akte angehängt werden können?
Artikel 286 der Strafprozessordnung
Anlage von Unterlagen, die dem Gericht vorgelegt wurden, zu den Unterlagen des Strafverfahrens. Dokumente, die von den Parteien dem Gericht vorgelegt oder vom Gericht angefordert wurden, können auf der Grundlage eines Gerichtsurteils oder einer gerichtlichen Entscheidung geprüft und den Unterlagen des Strafverfahrens beigefügt werden.
Kommentar zu Artikel 286 der Strafprozessordnung
Die analysierte Norm bildet die Grundlage und das Verfahren für die Studie während der Prüfung von Dokumenten, die von den Parteien eingereicht oder vom Gericht beansprucht wurden. Solche Dokumente können verschiedene Referenzen, Briefe, Handlungen, Merkmale, Zahlungsdokumente, Erklärungen von Bürgern usw. enthalten. Die Parteien sind berechtigt, Kopien von Dokumenten, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise beglaubigt sind, einer Gerichtssitzung vorzulegen.
Im Sinne des Artikels können die Parteien in der Gerichtssitzung alle Dokumente einreichen, die sowohl schriftlich als auch in anderer Form aufgezeichnet wurden. Zum Studium von Dokumenten siehe Art. 285 Strafprozessordnung.
Das Recht, während des Prozesses Beweise vorzulegen, einschließlich der in Art. 84 der Strafprozessordnung, die dem Opfer gesetzlich gewährt wurde (Artikel 42 Absatz 4 von Artikel 42 CPC), Privatstaatsanwalt (Artikel 43 Teil CPC Teil 2), Zivilkläger (Artikel 44 Absatz 2 von Artikel 44 CPC), Vertreter des Opfers, Zivil der Kläger und der Privatstaatsanwalt (Teil 3 von Artikel 45 der Strafprozessordnung), der Angeklagte (Absatz 4 von Teil 4 von Artikel 47 der Strafprozessordnung), der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Angeklagten (Absatz 3 von Artikel 1 von Artikel 428 der Strafprozessordnung) und der Zivilangeklagte (Absatz 7 Artikel 54 Teil 2 der Strafprozessordnung) an den Vertreter des Zivilangeklagten (Artikel 55 Teil 2 der Strafprozessordnung).
Verteidiger gemäß Absatz 1 von Teil 1 der Kunst. 53 der Strafprozessordnung in der von Teil 3 der Kunst vorgeschriebenen Weise. 86 der Strafprozessordnung das Recht, Beweise zu sammeln und einzureichen, die für die Bereitstellung von Rechtsbeistand erforderlich sind.
Teil 2 der Kunst. 86 des CPC sieht einen etwas anderen Umfang des Rechts des Angeklagten, des Opfers, des Zivilklägers, des Zivilangeklagten und seiner Vertreter vor, Beweise zu sammeln und vorzulegen. In Übereinstimmung mit dieser Regel haben diese Personen das Recht, im Strafverfahren nur schriftliche Dokumente und Beweismittel zu sammeln und vorzulegen. Es scheint, dass die analysierten Normen keinen Widerspruch enthalten. Im Sinne von Teil 2 der Kunst. Gemäß Artikel 86 des CPC sind schriftliche Dokumente und Objekte sowohl als Papier als auch als andere Speichermedien zu verstehen, einschließlich Fotos, Audio- und Videoaufzeichnungen, elektronischer digitaler Aufzeichnungen usw.
In der mündlichen Verhandlung können nur diejenigen Dokumente untersucht und den Unterlagen des Strafverfahrens beigefügt werden, die für die Feststellung der zu beweisenden Umstände relevant sind. Zuvor wurden alle Dokumente den Parteien zur Überprüfung vorgelegt. Gleichzeitig wird ihre Meinung zum Forschungsbedarf und zum Anhängen von Dokumenten an die Akte gehört.
Die Motive für die Einführung und Recherche dieser Dokumente werden vom Gericht in einer Entscheidung oder Entscheidung festgelegt. Die Definition (Entschließung) gibt auch den Namen des Dokuments, die Notwendigkeit, es in den Fall einzuführen, das Verfahren für seine Studie, die Zusammensetzung der Teilnehmer usw. an (siehe Artikel 84 des CPC). Die Methoden zur Prüfung der beim Gericht eingegangenen oder von den Parteien eingereichten Unterlagen werden in Abhängigkeit von den besonderen Umständen des Einzelfalls festgelegt. Diese Dokumente können in der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben, geprüft, geprüft usw. werden.
Dokumente, die einem Strafverfahren nicht beigefügt werden können, müssen im Protokoll der Gerichtssitzung ausführlich beschrieben werden und die darin enthaltenen Informationen, Details, Formulare, andere Eigenschaften und Zeichen enthalten.